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Corona-Tests für Reiserückkehrer aus dem AuslandCorona-Tests für Reiserückkehrer aus dem Ausland

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Corona-Tests für Reiserückkehrer aus dem Ausland

Ansprechpartner

Herr
Louis Maier

Bereitschaftsleiter

corona@drk-muggensturm.de

Rastatterstr. 17
76461 Muggensturm

Persönliche Schutzmaßnahmen

Jeder, der aus dem Ausland nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 8. August zum Test verpflichtet. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer muss sich nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in häusliche Quarantäne begeben?

Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung.

Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Bitte erkundigen Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. untergebracht sein werden, wie die Quarantäneregelung dort konkret aussieht.

Wo können sich Einreisende testen lassen?

Einreisende aus Risikogebieten sollten sich – soweit dies möglich ist - am Flughafen und an den Häfen testen lassen.

Sollte dort ein Test nicht möglich sein, kann der Test nach telefonischer Ankündigung auch bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen. Bei der ärztlichen Terminservicestelle unter der Nummer 116 117 erfahren Einreisende, wo genau bei ihnen vor Ort ein Test durchgeführt wird.

Was sind Risikogebiete?

Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.

Muss man sich nach der Einreise aus einem Risikogebiet selbst beim Gesundheitsamt melden?

Jeder, der sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden und die Aufenthaltsadresse angeben.